Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld - Verländerung bis zum 31.12.2021
Nach dem Regierungsbeschluss vom 26. August 2020 können Sie jetzt bis zum 31. Dezember 2021 Kurzarbeitergeld beanspruchen. Damit steht den betroffenen Mitabeiter maximal 24 Monate lang Kurzarbeitergeld zu - statt bisher für zwölf Monate.
Sie sollten sofort handeln. Denn nur wenn Sie für Ihre von Corona betroffenen Mitarbeiter noch in diesem Jahr Kurzarbeit beantragen, können Sie von diesen Leistungen voll profitieren.
, Gewerbeverein Mainhausen e.V.
Gewerbeverein: Appell an Mainhausen
Die seit Tagen bundesweit steigende Corona-Fälle nimmt der Gewerbeverein Mainhausen, Träger des Wochenmarktes am Alten Rathaus, zum Anlass, auf das Verantwortungsbewusstsein der Nutzer des Wochenmarktes hinzuweisen. Wer den Wochenmarkt besucht muss Mund und Nase bedecken, sowie die Abstandsregelung von mind. 1,50 m einhalten. Das Einhalten der „AHA-Formel" (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) gilt auf der gesamten Marktfläche und dient der eigenen Gesundheit, dem Schutz der Allgemeinheit und auch dem Schutz des Verkaufspersonal. Alltagsmasken, Tücher und Schal reichen aus. Wichtig ist, dass ein textiler Schutz verhindert, dass Tröpfchenviren beim Sprechen und Husten ausgestoßen werden.
, Gewerbeverein Mainhausen e.V.
Bundesförderprogramme zur Sicherung von Ausbildungsplätzen
Es gibt zwei aktuelle Bundesförderprogramme zur Sicherung von Ausbildungsplätzen: Seit August Ausbildungsprämien und ab September Digitalförderung
Bundesprogram zur Sicherung von Ausbildungsplätzen: Beginnend mit August können Maßnahmen, der Ersten Förderrichtlinie des Bundesausbildungsprogrammes zur Sicherung von Arbeitsplätzen, beantragt werden.
Für die Förderung kommen KMU bis zu 249 Beschäftige in Frage, die wie folgt ausbilden:
in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe, Krankenpflege und / oder Altenpflegegesetz oder
in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.