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Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld - Verländerung bis zum 31.12.2021

Nach dem Regierungsbeschluss vom 26. August 2020 können Sie jetzt bis zum 31. Dezember 2021 Kurzarbeitergeld beanspruchen. Damit steht den betroffenen Mitabeiter maximal 24 Monate lang Kurzarbeitergeld zu - statt bisher für zwölf Monate.

Sie sollten sofort handeln. Denn nur wenn Sie für Ihre von Corona betroffenen Mitarbeiter noch in diesem Jahr Kurzarbeit beantragen, können Sie von diesen Leistungen voll profitieren.

 

Wichtig für Sie als Arbeitgeber ist:

Anders als bisher ist das Kurzarbeitergeld nicht mehr an ein Darlehen gekoppelt, das Sie nach Corona zurückzahlen müssen. Stattdessen bekommen Sie diese Gelder als Zuschuss. Auch die Sozialversicherungsbeiträge können Sie sich zum 30 Juni 2021 komplett zurückzahlen lassen. Für das zweite Halbjahr 2021 bekommen Sie damit innerhin noch die Hälfte der Sozialbeiträge erstattet.

Weiterhin gilt: Sie bekommen auch für das zweite Halbjahr die vollen Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben, wenn Sie Ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit weiter qualifizieren.

Damit stehen Sie dann Ende 2021 mit einer erstklassig qualifizierten Belegschaft da! Ihr Team ist motivierter, den Dank einer Qualifizierung können Sie zuversichtlich in die Zukunft schauen.

(Diese Info dient als Hinweis, individuelle Einzelheiten bitte mit Steuerberater / Arbeitsverwaltung abklären)