Nachrichten 

Gewerbeverein begleitet Unternehmen in der Coronakrise

Das CoronaVirus hat zu ernsthaften Einschnitten in die Wirtschaftsabläufe der Unternehmen geführt. Die Vielzahl der guten Informationen durch Verbände und Organisationen beziehen sich immer auf einzelne Programme und Fördermöglichkeiten. Was bislang fehlt, ist die Betrachtung operativer Fragen, zum Beispiel:

  • Für den Fall, dass der Geschäftsführer ausfällt (Erkrankung oder Quarantäne wegen Verdacht): sind geeignete Notfall- und Vertretungsregelungen vorgesehen?
  • Berechtigen etwaige Vertragsstörungen, Lieferverzögerungen möglicherweise zur Kündigung (ordentlich oder sogar außerordentlich) von Lieferverträgen? Kann hiergegen ebenfalls „Höhere Gewalt" eingewandt werden?
  • Was ist mit mengenabhängigen Boni, die auf Grund von Lieferschwierigkeiten nicht erreicht werden können?
  • Können negative finanzielle Folgen einer Betriebsunterbrechung infolge der COVID-19 bei einer Versicherung geltend gemacht werden?
  • Um für eine Verteidigung gegen Ansprüche von Vertragspartnern gewappnet zu sein, sollten Unternehmen die Einführung eines Dokumentenprotokolls in Erwägung ziehen, um die Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Entscheidungsfindung des Unternehmens zu belegen.
  • Wichtig ist auch, genaue und gründliche Aufzeichnungen über alle Verluste zu führen, die durch diese Ereignisse entstanden sind, um sicherzustellen, dass alle zukünftigen Ansprüche gegen die Gegenparteien in Bezug auf diese Verluste vollständig spezifiziert werden. Wie sind solche Aufzeichnungen zu führen.

Information für Unternehmen des Bundestagsabgeordneten Dr. Jens Zimmermann

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich Ihnen kompakt einige Informationen zur aktuellen Situation und den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zukommen lassen. Ich weiß um die ernsthaften Einschnitte in Ihren Tätigkeiten und die Bedeutung der aktuellen Corona-Pandemie für die Unternehmen. Anbei finden Sie wichtige Informationen und die nützlichen Links auf einen Blick.

Gewerbeneujahrsempfang fällt aus

Liebe Mitglieder, Ehrengäste und Gäste, Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Ausbreitung des Virus Sars CoV2 in Hessen müssen wir zu unserem Bedauern Ihnen mitteilen, dass der für Sonntag, am 15. März 2020 geplante 15te Gewerbeneujahrsempfang nicht stattfinden wird.

Aus Verantwortung gegenüber unseren Mitglieder und Gästen hat der Vorstand des Gewerbeverein Mainhausen e.V. diese Entscheidung getroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass bei derartigen Veranstaltungen ein Restrisiko einer möglichen Infektion der Teilnehmer besteht. Mit der Absage der Veranstaltung möchten wir dieses Risiko umgehen, um Sie zu schützen. Unabhängig unser heutigen notwendigen Entscheidung werden wir je nach Verlauf derzeitigen Situation die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufrufen.