Gewerbeverein begleitet Unternehmen in der Coronakrise
Das CoronaVirus hat zu ernsthaften Einschnitten in die Wirtschaftsabläufe der Unternehmen geführt. Die Vielzahl der guten Informationen durch Verbände und Organisationen beziehen sich immer auf einzelne Programme und Fördermöglichkeiten. Was bislang fehlt, ist die Betrachtung operativer Fragen, zum Beispiel:
- Für den Fall, dass der Geschäftsführer ausfällt (Erkrankung oder Quarantäne wegen Verdacht): sind geeignete Notfall- und Vertretungsregelungen vorgesehen?
- Berechtigen etwaige Vertragsstörungen, Lieferverzögerungen möglicherweise zur Kündigung (ordentlich oder sogar außerordentlich) von Lieferverträgen? Kann hiergegen ebenfalls „Höhere Gewalt" eingewandt werden?
- Was ist mit mengenabhängigen Boni, die auf Grund von Lieferschwierigkeiten nicht erreicht werden können?
- Können negative finanzielle Folgen einer Betriebsunterbrechung infolge der COVID-19 bei einer Versicherung geltend gemacht werden?
- Um für eine Verteidigung gegen Ansprüche von Vertragspartnern gewappnet zu sein, sollten Unternehmen die Einführung eines Dokumentenprotokolls in Erwägung ziehen, um die Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Entscheidungsfindung des Unternehmens zu belegen.
- Wichtig ist auch, genaue und gründliche Aufzeichnungen über alle Verluste zu führen, die durch diese Ereignisse entstanden sind, um sicherzustellen, dass alle zukünftigen Ansprüche gegen die Gegenparteien in Bezug auf diese Verluste vollständig spezifiziert werden. Wie sind solche Aufzeichnungen zu führen.